AGB

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen der südstar GmbH (Stand 01.01.2012)

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen für Unternehmer
Alle Geschäftsbeziehungen mit der südstar Getränke GmbH regeln sich nach den folgenden Geschäftsbedingungen: Für unsere Verträge
gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende AGB des Vertragspartners werden von der südstar Getränke GmbH
nicht anerkannt. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten die diesseitigen Bedingungen als angenommen. Diese
AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird.

1. Annahme und Ausführung von Aufträgen
Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, wenn eine schriftliche Bestätigung oder Rechnung erteilt
bzw. die Lieferung innerhalb einer angemessenen und üblichen Frist bzw. vereinbarungsgemäß ausgeführt wurde. Berechnungsgrundlage sind
die Preise der jeweils gültigen Preislisten bei Zustellung der Ware frei Lager bzw. Betriebsstätte des Käufers. Die Preise verstehen sich
inklusive bzw. zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Transportleistungen unserer Mitarbeiter gehen auf Risiko des
Kunden.

2. Zahlungen
Die Zahlung sämtlicher Rechnungen hat sofort bei Lieferung in bar und ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine andere Zahlungsweise bedarf
gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Bei Zahlung durch Schecks, Wechsel Banklastschrift oder Abbuchung gilt die Zahlung als mit dem
Zeitpunkt der Gutschrift erfolgt. Zur Annahme von Schecks oder Wechsel ist die südstar Getränke GmbH nicht verpflichtet. Kommt der Käufer
im Falle abweichender Zahlungsvereinbarungen in Zahlungsverzug oder werden der südstar Getränke GmbH nach Vertragsabschluss
Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers herabsetzen (z.B. Scheck- oder Wechselprotest, Rücklastschrift,
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen usw.), so ist die südstar Getränke GmbH berechtigt, sofortigen Forderungsausgleich zu verlangen. Bei
Nichtzahlung kann die südstar Getränke GmbH die gelieferte Ware sofort herausverlangen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe
von fünf Prozentpunkten gegenüber Verbrauchern und acht Prozentpunkten gegenüber Unternehmern über dem jeweiligen Basis-Zinssatz p.a.
der Europäischen Zentralbank und Bankprovision berechnet. Die südstar Getränke GmbH ist im Falle des Zahlungsverzuges darüber hinaus
berechtigt, jede weitere Lieferung von der direkten Barzahlung abhängig zu machen. Soweit sich der Kunde in Verzug befindet, ist die südstar
Getränke GmbH trotz anders lautender Zustimmung des Kunden berechtigt, ihre Zahlung zunächst zur Tilgung des eingetretenen
Verzugsschadens und erst danach zur Tilgung der jeweils ältesten Schuld zu verwenden. Zahlungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie
unmittelbar an die südstar Getränke GmbH oder auf deren Bankkonten oder an einen schriftlich Bevollmächtigten erfolgen. Das Risiko bei
Zahlungen an nicht empfangsberechtigte Personen trägt der Käufer. Eine Aufrechnung ist nur mit von der südstar Getränke GmbH anerkannten
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf dem
jeweiligen Vertrags- und Lieferverhältnis beruht. Die südstar Getränke GmbH ist ihrerseits zur Abtretung von Forderungen berechtigt.

3. Lieferverpflichtung
Alle Bestellungen werden im Rahmen des regulären Geschäftsganges und zu den üblichen Geschäftszeiten von der südstar Getränke GmbH
ausgeliefert. Wird der Käufer auf seinen Wunsch hin außerhalb der üblichen Geschäftszeiten oder außerhalb des regulären Geschäftsganges
beliefert, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu zahlen. Der Kunde hat Zugang und Erreichbarkeit an der Lieferadresse zu
gewährleisten. Die südstar Getränke GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt. Die Erstbelieferung erfolgt ausschließlich per Barzahlung bei
Lieferung. Falls die südstar Getränke GmbH die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist –
beginnend vom Tag des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer – zu gewähren und kann Ansprüche aus diesem Vertrag
erst nach Ablauf der Nachfrist geltend machen. Der Käufer kann Schadenersatz wegen Verzugs nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von
der südstar Getränke GmbH geltend machen. Bei Leistungsstörungen, die durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, Energiemangen,
behördliche Maßnahmen, unverschuldete Betriebsstörungen sowie saisonbedingte Übernachfrage hervorgerufen werden, wird die Liefer- bzw.
Annahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung verlängert. Gleiches gilt, wenn die oben genannten Leistungsstörungen bei einem
Erfüllungsgehilfen der südstar Getränke GmbH auftreten. Die südstar Getränke GmbH ist nach ihrer Wahl auch zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt. Nach Wegfall des Frist hemmenden Ereignisses richten sich die Fristen und Nachfristen gemäß der §§ 186 ff BGB.

4. Beanstandungen
Alle Getränke und Waren werden in einwandfreier Beschaffenheit geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der gelieferten Waren sind binnen drei
Tage ab Empfang nach Maßgabe des § 377 HGB geltend zu machen. Bei verspäteter Reklamation sind Ersatzansprüche ausgeschlossen.
Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung, zeitliche Überlagerung und Behandlung der Ware beim Kunden entstehen, gehen zu dessen
Lasten. Bei festgestellten Mängeln, die zu Lasten der südstar Getränke GmbH gehen, kann der Käufer als Nacherfüllung nur Lieferung einer
mangelfreien Sache verlangen. Trübbier wird bei berechtigter Reklamation nur bei Rückgabe von mehr als 50% der Füllmenge des trüben
Bieres ersetzt und zwar mengenmäßig in Höhe der Rückgabe. Die Gewährleistungsfrist für Sachmängel beträgt ein Jahr für Unternehmer und
zwei Jahre für Verbraucher.

5. Leergut
Die auf den Rechnungen ersichtlichen Leergutsalden gelten vom Käufer als anerkannt, wenn nicht innerhalb von zehn Tagen schriftlich
widersprochen wird. Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Bierfässer, Rollcontainer, Premix- und Postmixbehälter (ausgenommen
Einwegflaschen und Einwegverpackungen), auf welche Pfandgeld nach den jeweils von südstar Getränke GmbH festgesetzten Sätzen erhoben
wird, werden dem Kunden nur leihweise zur vorübergehenden, bestimmungsgemäßen Benutzung überlassen. Die Pfandzahlung hat mit der
Zahlung der Warenrechnung zu erfolgen. Der Käufer ist zur Rückgabe des Leerguts, in einem ordnungsgemäßen Zustand und nach
Produktsorten sortiert, verpflichtet. Lose Einzelflaschen (auch in Säcken) werden nicht zurückgenommen. Die südstar Getränke GmbH ist nicht
verpflichtet, mehr Leergut zurückzunehmen, als der jeweilige Leergut-Schuldsaldo ausweist. Leergutmehrrückgaben über Null sind unzulässig und können von der südstar Getränke GmbH (auch nachträglich)
zurückgewiesen werden.

6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller gegen den Kunden zustehenden oder noch
entstehenden Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen von der südstar Getränke GmbH (bei Scheck und Wechsel sowie
Banklastschriften oder sonstiger Abrechnung bis zu deren Einlösung) Eigentum der südstar Getränke GmbH. Dieser Eigentumsvorbehalt
erstreckt sich auf sämtliche, von der südstar Getränke GmbH gelieferten und noch zu liefernden Waren, bis zur Bezahlung der gesamten
Forderungen aus der Geschäftsverbindung und Begleichung eines etwaigen, sich zu Lasten des Käufers ergebenden Kontokorrentsaldos. Das
gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Verkäufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Der Käufer darf über bezogene
Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügen. Die aus dem Weiterverkauf der gelieferten Waren entstehenden Forderungen tritt
der Käufer sicherungshalber bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung und Begleichung eines etwa zu Lasten des
Käufers bestehenden Kontokorrentsaldos an die südstar Getränke Gmbh ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit
anderen, nicht der südstar Getränke GmbH gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes
der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Lieferung. Auf Verlangen der südstar Getränke GmbH hat der Käufer die Schuldner (Drittschuldner) der
abgetretenen Forderungen bekannt zu geben sowie die zur Geltendmachung der Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und entsprechende
Unterlagen herauszugeben und dem Drittschuldner die Abtretung anzuzeigen. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung aus dem
Weiterverkauf trotz der Abtretung berechtigt, die Einziehungsbefugnis der südstar Getränke GmbH bleibt von der Einziehungsermächtigung des
Käufers unberührt. Wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherheit die zu sichernde Forderung um 25% übersteigt, wird die
südstar Getränke GmbH vollbezahlte Lieferungen nach ihrer Wahl freigeben. Der Käufer darf über das Vorbehaltsgut ansonsten nicht verfügen,
es insbesondere nicht zur Sicherung übereignen und nicht an Dritte verpfänden. In jedem Fall des Zahlungsverzuges des Kunden ist die
südstar Getränke GmbH nach Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die in ihrem Vorbehaltseigentum stehende Ware herauszuverlangen bzw. in
Besitz zu nehmen. Zu diesem Zwecke gestattet der Kunde bereits jetzt unwiderruflich, dass Mitarbeiter der südstar Getränke GmbH oder von
ihr beauftragte Dritte sein Grundstück bzw. seine Geschäftsräume betreten und die Vorbehaltsware herausholen können.

7. Datenschutz
Der Kunde nimmt Kenntnis davon und willigt ein, dass sämtliche Kundendaten aus der Geschäftsbeziehung im Rahmen der Zweckbestimmung
erfasst, gespeichert, bearbeitet und genutzt, an Dritte übermittelt und gelöscht werden dürfen. Die vorstehende Einwilligung des Kunden
beinhaltet auch die Weitergabe von Daten an branchenspezifische Auskunfteien. Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs. 1
Bundesdatenschutzgesetz.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der südstar Getränke GmbH. Es gilt
ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des CISG.

9. Schlussbestimmungen
Soweit einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sind, wird die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Unwirksame Klauseln sind durch solche zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen
Zweck am nächsten kommen. Abweichungen von diesen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, auf die ihrerseits
nur schriftlich verzichtet werden kann. Mit diesen Geschäftsbedingungen treten alle früheren außer Kraft.
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